Sehr geehrte(r) Patient/in,
ab Montag 18.01.2021 gilt auch in Arztpraxen eine Pflicht (*) zum Tragen einer FFP2-Maske. Wir bitten freundlich um Berücksichtigung.
Ihr Team der Kardiologie Neuhausen-Nymphenburg
(*)Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 35 vom 15.01.2021